Fernpendler - Ansuchen

Die Förderung dient Fernpendlern und Fernpendlerinnen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsplatz und wieder retour fahren, wobei die einfache Strecke von der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und  der des Arbeitsplatzes eine Entfernung von mindestens 25km aufweist.

Die genauen Informationen hierzu finden Sie hier: Land Oberösterreich - Fernpendler und Fernpendlerinnen

Das Onlineformular direkt zum Ausfüllen und abschicken finden Sie hier: Fernpendlerbeihilfe - Ansuchen